altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

..unsere extra - info vom Juli 2001 ...

  1. "De-minimis"-Beihilfen
    Die Europäische Kommission hat im Januar dieses Jahres neue Regelungen für "de-minimis" - Beihilfen bekannt gegeben. Für die Förderung im Rahmen von "de-minimis" ist es von jetzt an notwendig, dass der Antragsteller einer Bürgschaft bzw. einer Garantie der BB eine Bestätigung über die in den vergangenen drei Jahren erhaltenen "de-minimis" - Beihilfen vorlegt. Entsprechende Vordrucke als Anlage zum Bürgschaftsantrag sowie der aus diesem Grunde leicht veränderte Bürgschaftsantrag selbst gehen Ihnen mit dieser extra - info zu. Bei eventuellem Mehrbedarf wenden Sie sich bitte an uns. Sie können sich aber den geänderten Bürgschaftsantrag und die Anlage zum Bürgschaftsantrag ebenso aus dem Internet down-loaden. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf Punkt 5 unseres Bürgschaftsantrages "Erklärung des/der Kreditnehmer(s)" hin, wonach zu erklären ist, ob und welche "de-minimis" - Beihilfen innerhalb der vergangenen drei Jahre geflossen sind. Das neue o.a. Formblatt (Anlage zum Bürgschaftsantrag) dient nun dazu, die erhaltenen Beihilfen zu erfassen. Bisher haben wir Ihnen und dem Kreditnehmer den Subventionswert der Beihilfe im Rahmen der Bürgschaftserklärung mitgeteilt. Zukünftig wird mit der Bürgschaftserklärung eine seperate Bescheinigung nach Vorgaben des Bundes als Anlage versandt. Ein Muster der Bescheinigung haben wir zu Ihrer Information ebenfalls dieser extra - info beigelegt. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, die "de-minimis" - Bescheinigung 10 Jahre aufzubewahren.
  2. Unser neues Produkt: "BoB - Bürgschaft ohne Bank"
    Ab sofort sind wir als Bürgschaftsbank bereit, Anträge von Existenzgründern und Mittelständlern auf eine Bürgschaft im ersten Schritt ohne Mitwirkung einer Hausbank zu bearbeiten. Das gilt bis zu einer Kredithöhe von 250.000 DM/125.000 EUR, die wir wie üblich zu 80 Prozent verbürgen. Mit unserem neuen Produkt "BoB" nehmen wir den Kreditinstituten die erste Prüfung der Kreditun-terlagen ab und entlasten damit ihren Verwaltungsaufwand. Unser Ziel ist es, für den Kredit suchenden Unternehmer das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das entspricht auch der Forderung der Politik, die Finanzierung des Mittelstands bestmöglich zu unterstützen. Das Verfahren läuft wie folgt: Der Unternehmer oder Existenzgründer gibt seinen "BoB"-Antrag direkt bei der BB ab. Wir bearbeiten und prüfen diesen Antrag und entscheiden anschließend - eine Befürwortung der zuständigen Kammer vorausgesetzt - über die Bewilligung einer Bürgschaft. Bei positiver Entscheidung - erst zu diesem Zeitpunkt wird die in diesem Verfahren in Rechnung zu stellende Bearbeitungsgebühr von 1,5% fällig - erhält der Antragsteller ein Schreiben, in dem wir uns verpflichten, gegenüber seiner Hausbank eine Bürgschaftserklärung abzugeben. Diese Offerte gilt für zwei Monate und kann an bestimmte Bedingungen und Auflagen für den Antragsteller geknüpft sein. Endscheidende Voraussetzung ist aber auch, dass die Hausbank nachträglich mit in den Antrag des Kreditnehmers eintritt und damit 20 Prozent der Kreditsumme ins eigene Obligo nimmt. Das neue Instrument wird bereits in anderen neuen Bundesländern und Berlin eingesetzt.