altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unser Infobrief vom Januar 2001

Neue Richtlinien

Ab 01.01.2001 gelten neue Richtlinien bei der Bürgschaftsbank (BB) für die Übernahme von Bürgschaften bzw. die Übernahme von Garantien sowie bei der Mittelständischen Beteili-gungsgesellschaft (mbg) für das Eingehen einer stillen Beteiligung. Sie finden die neuen Richt-linien, die für nach dem 01.01.2001 bei uns eingehende Anträge gelten, in den beiliegenden Info-Mappen oder im Internet unter: www. bb-sachsen-anhalt.de bzw. www. mbg-sachsen-anhalt.de.
Neben einigen redaktionellen und klarstellenden Änderungen müssen wir bezüglich der Richt-linie zur Übernahme von Bürgschaften der BB insbesondere auf folgende, uns durch EU-Recht und entsprechende Ausgestaltung unserer Rückbürgschaftserklärungen notwendige Neufassung der Bedingungen zur Übernahme von Bürgschaften für Kontokorrent- und Aval-linien (vgl. Punkt 5 "Laufzeit", 2. Absatz) hinweisen:

"Bei Kontokorrentkrediten und Avalrahmen beträgt die Laufzeit der Ausfallbürgschaft höchstens 8 Jahre. Die Rückführung des Bürgschaftsobligos ist im Wege einer degressiven Verringerung zu vereinbaren. Vor Beginn der Rückführung können bis zu 4 Freijahre vereinbart werden."
Dies bedeutet, daß die Höhe des Verbürgungsgrades künftig beträgt:
- bis Ende des 4. Jahres: 80%
- ab 01.01. des 5. Jahres: ............70%
- ab 01.01. des 6. Jahres: ..................60%
- ab 01.01. des 7. Jahres: .........................50%
- ab 01.01. des 8. Jahres: ..............................40%.

Sofern Sie zum besseren Verständnis und Abgleich sämtlicher Veränderungen gegenüber den bisher geltenden Fassungen von uns erstellte Synopsen benötigen, so senden wir Ihnen diese auf Anforderung gern noch zu.