
Ab 01.01.2001 gelten neue Richtlinien bei der Bürgschaftsbank (BB) für die Übernahme von Bürgschaften bzw. die Übernahme von Garantien sowie bei der Mittelständischen Beteili-gungsgesellschaft (mbg) für das Eingehen einer stillen Beteiligung. Sie finden die neuen Richt-linien, die für nach dem 01.01.2001 bei uns eingehende Anträge gelten, in den beiliegenden Info-Mappen oder im Internet unter: www. bb-sachsen-anhalt.de bzw. www. mbg-sachsen-anhalt.de.
Neben einigen redaktionellen und klarstellenden Änderungen müssen wir bezüglich der Richt-linie zur Übernahme von Bürgschaften der BB insbesondere auf folgende, uns durch EU-Recht und entsprechende Ausgestaltung unserer Rückbürgschaftserklärungen notwendige Neufassung der Bedingungen zur Übernahme von Bürgschaften für Kontokorrent- und Aval-linien (vgl. Punkt 5 "Laufzeit", 2. Absatz) hinweisen:
"Bei Kontokorrentkrediten und Avalrahmen beträgt die Laufzeit der Ausfallbürgschaft höchstens 8 Jahre. Die Rückführung des Bürgschaftsobligos ist im Wege einer degressiven Verringerung zu vereinbaren. Vor Beginn der Rückführung können bis zu 4 Freijahre vereinbart werden."
Dies bedeutet, daß die Höhe des Verbürgungsgrades künftig beträgt:
- bis Ende des 4. Jahres: 80%
- ab 01.01. des 5. Jahres: ............70%
- ab 01.01. des 6. Jahres: ..................60%
- ab 01.01. des 7. Jahres: .........................50%
- ab 01.01. des 8. Jahres: ..............................40%.
Sofern Sie zum besseren Verständnis und Abgleich sämtlicher Veränderungen gegenüber den bisher geltenden Fassungen von uns erstellte Synopsen benötigen, so senden wir Ihnen diese auf Anforderung gern noch zu.