Unsere Leistungen & Konditionen:
Bürgschaft ohne Bank ("BoB")
Welches Ziel hat BoB?
Insbesondere bei "kleineren" Vorhaben tun sich Kreditsuchende oft schwer, ein sie begleitendes Kreditinstitut zu finden. Mit ein Grund hierfür ist der recht erhebliche Verwaltungsaufwand für die Kreditinstitute bei Prüfung der zur Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen. Diese Kreditprüfung - eine positive Stellungnahme der zuständigen Kammer vorausgesetzt - nimmt die BB den Kreditinstituten zunächst einmal ab. Hierbei gilt aber - wie bei allen Entscheidungen der BB - dass die Vergabe von Bürgschaften nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgt: Fehlende Sicherheiten können ersetzt werden, mangelnde Rentabilität jedoch nicht.
Antragsvoraussetzungen
- Fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten
- Fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
- Vorlage einer SCHUFA-Auskunft
Bürgschaftslaufzeit
- Im Regelfall bis 15 Jahre;
in Ausnahmen bis 23 Jahre (Förderdarlehen, Baumaßnahmen)
- Für Betriebsmittel / Avale bis 8 Jahre
Bürgschaftshöhe
- Maximal € 200.000,- Kreditbetrag, von denen max. 80 % verbürgt werden können
Konditionen
siehe Konditionstableau
Antragsweg
- Direkt bei der Bürgschaftsbank,
Formulare finden Sie hier
Hinweise
- Die BB hält sich mit einer Frist von drei Monaten, in der eine
Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beitreten kann,
an ihre Offerte gebunden. Eine Kreditvalutierung darf erst erfolgen, wenn
die Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beigetreten
ist.
- Für Existenzgründer steht obligatorisch BB Control zur Verfügung,
mit dem Gründern von kleinen und mittelständischen Unternehmen kompetente
Hilfe an die Hand gegeben wird.