altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unsere Leistungen & Konditionen:
Garantien für Beteiligungen

Beteiligungen im Rahmen von Existenzgründungen und an bestehenden mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt in Form einer typisch stillen Gesellschaft

Beteiligungshöhe

Die Beteiligungshöhe beträgt in der Regel bis zu EUR 1,0 Mio. (Mindestbetrag EUR 25.000,--)

Verwendungszweck

(Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben, wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters, Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie für Existenzgründungen; anteilige Warenlagerfinanzierung ist zulässig.

Empfängerkreis

Begleitet werden können kleine und mittlere Unternehmen der geweblichen Wirtschaft (gem. KMU-Definition der EU), die

  • weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50,0 Mio. erzielen oder aber höchstens eine Bilanzsumme von EUR 43,0 Mio. (letztes abgeschlossenes Wirtschaftsjahr) erreichen
  • sich zu höchstens 25 % in Besitz eines Unternehmens befinden, dass die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt (Ausnahme gilt für weitere Beteiligungsgesellschaften)

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre.

Beteiligungsentgelt und Kosten

Das Beteiligungsentgelt unterteilt sich in ein vierteljährlich zu entrichtendes Festentgelt und eine jährlich fällige Gewinnbeteiligung. Festentgelt und Gewinnbeteiligung werden auf den Einzelfall bezogen ausgehandelt und richten sich nach der jeweiligen Kapitalmarktsituation.
Konditionstableau

Garantie der Bürgschaftsbank

Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH (BB) zu 80 % garantiert:
Garantiekosten: 0,8 % Bearbeitungsentgelt und derzeit 0,8 % Garantieprovision p. a., gerechnet auf den Beteiligungsbetrag. Die Garantiekosten werden direkt von der BB in Rechnung gestellt.

Sicherheiten

Für die Beteiligung / Garantieübernahme reicht die Mithaft der Gesellschafter aus. Somit bleiben bestehende oder mit der Beteiligung geschaffene Sicherheiten voll für Kredite verfügbar.

Rangrücktritt

Im Falle drohender Überschuldung sowie im gerichtlichen Insolvenzverfahren tritt die Beteiligung gegenüber Dritten im Rang zurück.

Unternehmerische Unabhängigkeit

Sie bleiben Herr im Hause. Wir nehmen keinen Einfluss auf Ihre Geschäftsführung. Ihre unternehmerische Unabhängigkeit bleibt erhalten.

Rückzahlung zum Nominalwert

Bei Ablauf der Beteiligung gehören der "Good will", der Kundenstamm und die stillen Reserven Ihnen. Die Rückzahlung der Beteiligung erfolgt in Höhe der geleisteten Einlage, d.h. zum Nominalwert. Mit einer Kündigungsfrist können Sie jedoch die Beteiligung ganz oder teilweise gegen ein geringes Aufgeld zurückzahlen. Zum Ende der Beteiligungslaufzeit helfen wir Ihnen auf Wunsch durch verschiedene Rückzahlungsmodelle bzw. Anschlussfinanzierungen.