
Die Bürgschaftsbank übernimmt bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art (ERP-, Hausbankkredite). Die maximale Höhe der Bürgschaft beträgt EUR 2,0 Mio.
Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen (Bau, Maschinen), Betriebsverlagerungen, Vorrats- und Auftragsfinanzierungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen.
Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Klein- und mittelständische Existenzgründer (entsprechend KMU-Definition) und bestehende Unternehmen aus den Bereichen der Industrie, des Handwerks, des Außen-, Groß- und Einzelhandels, des Gastgewerbes, des Verkehrs, des Gartenbaus und der übrigen Gewerbe sowie Angehörige der freien Berufe. Vorausgesetzt werden ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und bei gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.
Mit der Beantragung wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,5 % des zu verbürgenden Kreditbetrages, mindestens EUR 200,-- fällig. Mit Aushändigung der Bürgschaftserklärung wird ein weiteres Bearbeitungsentgelt von 0,5 % des verbürgten Kreditbetrages fällig, mindestens EUR 200,--. Der Kreditnehmer hat jährlich eine Provision von 1,0 % des zu verbürgenden Kreditbetrages zu entrichten. Konditionstableau
In der Regel wird die Mithaftung oder selbstschuldnerische Bürgschaft beschränkt haftender Gesellschafter erwartet. Weitere Sicherheiten können beauflagt werden.
Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank gestellt. Das Antragsformular haben wir für Sie zum Download bereit gestellt. Wir empfehlen Ihnen, die kostenfreie Vorprüfung direkt durch die BB zu nutzen. In jedem Falle bitten wir Sie, unsere Richtlinien zu beachten.