altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unsere Sonder-Information vom Dezember 1999

Beihilferecht der EU

Das Zusammenwachsen Europas unter dem Dach der EU hat nun auch konkrete Auswirkungen auf das Geschäft der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.
Ab dem 01.01.2000 ist das Beihilferecht der EU durch alle Bürgschaftsbanken in Deutschland zu beachten. Wir werden daher künftig Ihren und unseren gemeinsamen Kunden nach erfolgter Bürgschaftsbewilligung den mit unserer Bürgschaftsübernahme verbundenen Subventionswert bzw. die Beihilfeintensität mitteilen. Dieses Verfahren ist Ihnen gegebenenfalls schon aus der Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder der Deutschen Ausgleichsbank bekannt.

Ferner können sich mögliche Einschränkungen unserer Fördertätigkeit in den seitens der EU grundsätzlich von Beihilfegewährungen ausgeschlossenen Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Verkehr, Schiffbau, Kfz-Industrie, Kunstfaserindustrie, Eisen- und Stahlerzeugung ergeben.

Bei Bürgschaftsanträgen für Kunden dieser Branchen, aber auch bei ganz allgemein interessierenden Fragen zum Themenkreis

Beihilferecht der EU im Zusammenhang mit Bürgschaften der BB

empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unseren Firmenkundenbetreuern.

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