altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unser Infobrief vom November 2002

Vor zehn Jahren gegründet : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

Mehr als 100 Millionen Euro Beteiligungskapital für den Mittelstand

Magdeburg. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) wird am 11. Dezember zehn Jahre alt. Sie hat sich in diesem Zeitraum zu einer wichtigen Stütze des Mittelstands in Sachsen-Anhalt entwickelt. Seit 1992 erhielten 235 Unternehmen von der MBG die Zusage für eine stille Beteiligung. Damit verbunden ist eine Gesamtsumme von rund 104 Mio. Euro Beteiligungskapital, mit dem vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe sowie der Handel die Eigenkapitalbasis stärken und Investitionen tätigen konnten. Das mit dieser Förderung angeschobene Investitionsvolumen summiert sich auf 733 Mio. Euro. Der Effekt zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt: Mehr als 12.000 Arbeitsplätze sind gesichert bzw. neu geschaffen worden, weil die Beteiligungen der MBG die Existenz und die Erweiterung der Unternehmen absicherten.

Hilfe beim Strukturwandel

Die Gründung der MBG erfolgte nach dem Vorbild der öffentlich geförderten Kapitalbeteiligungsgesell- schaften des Mittelstands in der alten Bundesrepublik, die es in nahezu allen Bundesländern als selb-ständige Gesellschaften gibt. Sie verstehen sich als gemeinnützige Selbsthilfe-Organisationen der privaten Wirtschaft. Ziel der MBG war und ist bis heute die Förderung des Mittelstands, der sich im jungen Bundesland Sachsen-Anhalt ab 1990 erst wieder von der Wurzel auf entwickeln musste und nach wie vor über wenig Eigenkapital sowie oft nicht ausreichende Sicherheiten für einen Bankkredit verfügte. Mit ihren typisch stillen Beteiligungen - maximal eine Mio. Euro und in Einzelfällen bis zu 1,5 Mio. Euro - half die MBG diesen jungen Unternehmen zunächst vor allem, zusätzliches Eigenkapital zu bilden und sich damit auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Auf diese Weise hat die MBG wesentlich zum erfolgreichen Strukturwandel in Sachsen-Anhalt beitragen können.

2002: Bisher erfolgreichstes Jahr

Nach dem Gründerboom der Nachwende-Jahre ging die Nachfrage nach Beteiligungen ab Mitte der 1990-er Jahre zurück. Nicht alle Neugründungen konnten sich erfolgreich am Markt behaupten. Seit Ende des vergangenen Jahrhunderts steigt die Zahl der Anträge jedoch wieder kontinuierlich an und er-reicht in diesem Jahr ihren vorläufigen Höhepunkt. Zwischen Januar und Ende November ging die MBG bereits 43 neue Beteiligungen gegenüber 27 im kompletten Vorjahr ein. Mit einem Gesamtvolumen von 28,9 Mio. Euro hat sie in den vergangenen elf Monaten bereits fast doppelt soviel Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt wie im gesamten Vorjahr 2001. Auch im bundesweiten Vergleich kann sich die MBG gut sehen lassen. Unter den 14 mittelständischen Beteiligungsgesellschaften lag sie beim Neugeschäft im Jahre 2002 auf Platz 4. In Ostdeutschland hat sie entgegen dem Trend, der von teilweise starken Rückgängen im Beteiligungsgeschäft gekennzeichnet ist, in diesem Jahr die höchsten Zuwächse. Gut 50 Prozent des diesjährigen Beteiligungsvolumens in allen neuen Bundesländern wurden von der MBG in Sachsen-Anhalt zugesagt. Zur Bewältigung dieser wachsenden Aufgaben hat die MBG die Verfahrensstrukturen noch effektiver gestaltet. Anträge können dadurch schneller bearbeitet werden. Damit ist sie auch gerüstet, wenn spätestens mit Inkrafttreten der schärferen Rating-Verfahren in Folge von Basel II die Nachfrage nach Eigenkapital stärkenden Beteiligungen noch zunehmen wird.

Neu: Bürgschaftshöchstbetrag steigt ab 2003 auf eine Million Euro

Der Förderrahmen für Bürgschaften von Bürgschaftsbanken, so auch der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB), steigt ab dem kommenden Jahr. Darauf einigten sich die Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen sowie Vertreter der Länder nach Verhandlungen mit dem Verband der Bürgschafts-banken (VDB). Mit dem Beschluss wurde dem Antrag des VDB zur Anhebung des Bürgschaftshöchst-betrages auf eine Million Euro entsprochen. Bisher lag die Höchstgrenze bei 750.000 Euro. Die Politik hat damit die Fördermöglichkeiten der BB, deren Bürgschaftsvergabe ganz maßgeblich von der Rückver-bürgung durch die öffentliche Hand beeinflusst wird, dem gewachsenen Bedarf der Unternehmen im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld angepasst. Grundlage für die Gewährung einer Bürgschaft über den bisherigen Höchstbetrag hinaus ist in jedem Fall die europäische Deminimis-Beihilfenregelung. Die Erhöhung der Obergrenze für Bürgschaften auf eine Million Euro wird von der BB und den Bürgschafts-banken der anderen Bundesländer sehr begrüßt.