altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unsere Sonderinformation vom April 2001
für die Abwicklungs- und/oder Rechtsabteilungen

  1. Bei Ausfällen bis zu TDM 50 (Bürgschaftssumme) besteht die Möglichkeit, das vereinfachte Abrechnungsverfahren zu nutzen: Hierfür genügt es, uns in Kopie die Kredit- und Sicherheitenverträge zu übersenden. Die Richtigkeit aller weiteren benötigten Angaben bestätigen Sie mit Ihrer Ausfallabrechnung.
  2. Das Formular "Ausfallabrechnung" der BB können Sie sich ab sofort auch aus dem Internet downloaden. Sie finden uns dort unter "www. bb-sachsen-anhalt.de", wählen Sie bitte dann die Rubrik: "Unsere Leistungen" / Begriff: "Ergänzende Dokumente".
  3. Die von uns geforderte "gesonderte Verwaltung" (vgl. auch Ziff. 16 unserer Richtlinien, wonach die verbürgten Kredite und die dafür gestellten Sicherheiten gesondert von den übrigen Geschäften der Hausbank mit dem Kreditnehmer zu verwalten sind) ist zuweilen für unsere Hausbanken erklärungsbedürftig - nachfolgend möchten wir hierzu eine ergänzende Klarstellung liefern:
    Hierbei ist nicht unbedingt die räumliche Trennung von Unterlagen zu verstehen, sondern eine Form, die im Fall des Ausfalles einen lückenlosen Nachweis aller im Zusammenhang mit der Bürgschaft der BB bestehenden Sachverhalte möglich macht. Dabei ist besonderes Augenmerk zu legen auf:
  • die klare Zuordnung der/des mit der BB-Bürgschaftserklärung verbürgten
    Kredite/-s,
  • die Nachvollziehbarkeit der Verwendung der verbürgten Kreditmittel im
    Rahmen des finanzierten Vorhabens sowie
  • die eindeutige Sicherheitenzuordnung auf von der BB verbürgte bzw. unverbürgte Kredite.

Anhand der Unterlagen der Hausbank muß dann auch für Dritte (vgl. Ziff. 37 unserer Richtlinien) diese Zuordnung auf verbürgte und unverbürgte Kredite möglich sein.

  1. Allzu oft hat es in der Vergangenheit bei der Bearbeitung von Ausfällen Probleme bereitet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung verbürgter Betriebsmittelkredite zu überprüfen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Kreditnehmer durch eine entsprechende Formulierung in dem ab-zuschließenden Kreditvertrag zu verpflichten, Ihnen gegenüber jährlich eine Erklärung abzugeben, in der der Kreditnehmer bestätigt, daß der Betriebsmittelkredit ordnungsgemäß im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit zur Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens verwendet wurde. Sollte die jährliche Bestätigung beim Kreditnehmer nicht (mehr) durchholbar sein, so sollten Sie zumindest den Nachweis erbringen können, daß Sie sich ernsthaft und nachhaltig um diese Bestätigung im Rahmen der Ihnen obliegenden banküblichen Sorgfaltspflicht, z.B. durch Kopien entsprechender Anschreiben an den Kreditnehmer, bemüht haben. Diese Unterlagen bitten wir dann im Rahmen der Ausfallabrechnung mit einzureichen.