altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unser Infobrief vom Dezember 2000

Zuwachs bei Beteiligungen für den Mittelstand

Magdeburg. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (mbg) konnte bei der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2000 stark zulegen. Bis Ende Oktober gingen 41 Anträge auf eine Beteiligung bei der MBG mit einem Volumen von 41 Millionen Mark ein. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es 27 Anträge über 21,3 Millionen Mark gegeben. "Wir bekommen verstärkt Anträge von technologieorientierten Unternehmen", so Christian Koeppel, Sprecher der Geschäftsführung von Bürgschaftsbank und Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt. Diese stillen Beteiligungen, die im Schnitt einen Betrag von 800.000 Mark pro Unternehmen erreichen, ersetzen fehlendes Eigenkapital und erleichtern so ertragsorientierten und zukunftsträchtigen Mittelständlern weitere Fremdfinanzierungen. Dabei nimmt die MBG keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmers.
Auch die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB) konnte ihre Förderung ausweiten. Insgesamt registrierte das Schwesterinstitut der MBG in Volumen und Stückzahl ein Plus von sieben Prozent. Während bei den Garantien, durch die die Beteiligungen abgesichert werden, ein starker Zuwachs zu verzeichnen ist, liegen die Anträge für Kreditbürgschaften auf dem bereits erfreulichen Niveau des Vorjahres.

Fünf gute Gründe für eine Bürgschaft

Erstens: Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Hier werden die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Gerade in den neuen Bundesländern fehlt es kleinen und mittleren Unternehmen jedoch häufig an Eigenkapital. Auch ist nur selten eigenes Vermögen vorhanden, um betriebsnotwendige Bankkredite abzusichern. Hier können BB und MBG durch die Übernahme von Risiken helfen.

Zweitens: Unsere Bürgschaften und Beteiligungen sind größtenteils durch staatliche Rückbürgschaften abgesichert. Dadurch entlasten Sie Ihre Eigenkapitalbindung bei der Grundsatz I ? Berechnung nach §10 Kreditwesengesetz auf nur noch 36 Prozent der Risikoaktiva. Bei einer angestrebten Eigenkapital-rendite von 15 Prozent führt das zu einer Margenverbesserung um rund 0,75 Prozent.

Drittens: Weil normalerweise 80 Prozent Ihrer Kreditforderung durch uns verbürgt werden, reduzieren Sie Ihr Risiko auf 20 Prozent. Das verbessert Ihre Rentabilität zusätzlich. Auf der anderen Seite hat nach Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts der Insolvenzverwalter vorab Zugriff auf bis zu 25 Prozent auf die Verwertungserlöse. Ihre Höhe ist erfahrungsgemäß unsicher.

Viertens: Weil unsere Bürgschaften in hoher Qualität abgesichert sind, ergibt sich in vielen Ratingverfahren eine verbesserte Bonität. Das kann spätestens nach Einführung der diskutierten Ratingpflicht zu einer für das Unternehmen günstigen Konditionsgestaltung führen.

Fünftens: Ist das Konzept schlüssig und sind die Unterlagen komplett, erhalten Sie binnen vier Wochen unsere Bürgschaften. Sie können helfen, diesen hohen Standard zu sichern, wenn Sie den Kreditneh-mer veranlassen, parallel zum Bürgschaftsantrag eine Stellungnahme der zuständigen Kammer bzw. des Verbandes einzuholen.