altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Unsere Infobrief vom Juli 2000

Im Osten überwiegen Kleinbetriebe

Magdeburg. Große Beachtung fand die Festrede von Rainer Voigt, geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (OSGV) anlässlich der Gesellschafterversammlungen von BB und MBG im Juni. Mit Zahlen und Fakten belegte er, wie stark Deutschland vom Mittelstand geprägt ist und dass dieser beim Aufbau Ost nicht wegzudenken ist. Dabei ging Rainer Voigt auch auf die besondere Lage der Firmen in den neuen Bundesländern ein. Hier einige Beispiele:

  • Zum Mittelstand zählen nach der klassischen Definition Unternehmen mit 10 bis 500 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz zwischen 1 und 100 Millionen DM erzielen. Der Mittelstand in Deutschland beschäftigt etwa 20 Millionen Menschen. Er erwirtschaftet rund die Hälfte des Sozialprodukts und bildet 1,2 Millionen Jugendliche aus.
  • In den neuen Bundesländern bestehen 426.000 Betriebe, von denen 99,88 Prozent einen Jahresumsatz von unter 100 Millionen DM haben. Es gibt also kaum große Betriebe. Nur rund 27 Prozent der ostdeutschen Firmen sind echte Mittelständler, die übrigen 73 Prozent bleiben mit dem Jahresumsatz unter 1 Million Mark. Im Osten spielen also vor allem Kleinbetriebe die entscheidende Rolle. Die Stärkung und Förderung des Mittelstandes bleibt daher auch weiterhin eine wichtige wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. Die Förderpolitik darf nicht an den kleinen Unternehmen vorbeigehen.
  • Noch immer gibt es in der Infrastruktur der neuen Bundesländer deutliche Rückstände im Vergleich zu den alten Bundesländern. So beträgt das Pro-Kopf-Brutto-Anlagevermögen der Länder und Gemeinden für Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Osten 3.973,- Mark, in einem westlichen Flächenland hingegen 6.661,- Mark. Bei der Ausstattung mit Land-, Kreis- und Ortsstraßen liegt der westdeutsche Wert je Einwohner bei 8.578,- Mark gegenüber 4.228,- Mark im Osten. Eine leistungsfähige Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur ist jedoch für die Ansiedlung von Unternehmen wichtig.

Auch 2000 Förderung auf hohem Niveau

Magdeburg. Auch im Jahr 2000 geht die Mittelstandsförderung von BB und MBG auf hohem Niveau weiter. Im ersten Halbjahr gingen 258 Anträge auf Kreditbürgschaften und Garantien mit einem Fördervolumen von DM 76,4 Mio. ein. Hinzu kommen 20 Anträge auf stille Beteiligungen der MBG über DM 13,7 Mio.

Die Anzahl der Antragseingänge ist gegenüber dem Vorjahr zwar leicht rückläufig, doch ist dieser Trend auch bei den Schwestergesellschaften der anderen neuen Bundesländer - dort wesentlich gravierender - zu beobachten und zum Teil Ausdruck eines leichten Rückganges bei den förderfähigen Existenzgründun-gen. Zudem leisten die Hausbanken der Unternehmer eine gute Vorarbeit bei der Beratung ihrer Kunden. Dadurch kommen fast nur noch Anträge auf den Tisch, die gute Aussichten auf Bewilligung ha-ben, auch was schnelle Entscheidungen ermöglicht und sich somit in der Anzahl der Genehmigungen niederschlägt.

Neues vom EU-Beihilferecht

Bei der Förderung von Vorhaben in den NBL nach den "Regionalleitlinien" (nur in Gebieten
gemäß Fördergebietskatalog GA) wurde festgelegt, dass der Anteil der Finanzierungsmittel
mit Beihilfeelementen nicht mehr als 75%
betragen darf. Hierunter fallen:

  • ERP-Darlehen
  • GA Zuschüsse
  • sonstige zinssubventionierte Darlehen und Zuschüsse der öffentlichen Hand und
  • Bürgschaften unseres Hauses, der DtA sowie Landesbürgschaften, allerdings nur mit dem von der öffentlichen Hand rückverbürgten Teil!

Der geforderte Mindestanteil beihilfefreier Finanzierungsmittel in Höhe von 25%
(Eigenbeitrag des Beihilfeempfängers) kann z.B. erfolgen in Form von:

  • Eigenmitteln
  • im Eigenobligo der Bank gewährten Krediten und
  • Ergänzungsfinanzierungen im Rahmen des KfW-Mittelstandsprogramms (mit oder ohne Haftungs-freistellung), sofern der maximale Finanzierungs-anteil im ERP-Aufbauprogramm noch nicht ausgeschöpft ist.

Wichtig ist, in jedem Fall zu wissen: Mittel, die im Rahmen einer "de-minimis"-Beihilfe gewährt werden, sind nicht auf die 75%-Grenze anzurechnen! Dies gilt auch für "de - minimis" - Bürgschaften unseres Hauses. Lassen Sie uns deshalb im Zweifelsfall immer gemeinsam die Möglichkeiten der "de-minimis"- Beihilfe überprüfen. Unsere Firmenkundenbetreuer stehen Ihnen dazu gern zur Verfügung.