
Bereits im Dezember letzten Jahres informierten wir Sie darüber, daß die EU die Beihilferegelungen ab 2000 modifiziert hat. So ist u.a. dem durch Bund und Land rückverbürgten Teil unserer Bürgschaft ein Beihilfewert in Höhe von 0,5 % beizumessen (0,5% aus 64%). Aus diesem Grunde nennen wir dem Kreditnehmer und seiner antragstellenden Hausbank in den Bürgschaftsurkunden den Beihilfewert/ die Beihilfeintensität der gewährten Bürgschaft bzw. Garantie sowie die der Bewilligung zugrunde liegende Förderleitlinie.
Im Rahmen der "de-minimis"-Beihilfen (=Beihilfen, die keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den EU-Mitgliedsstaaten haben) hat der Kreditnehmer zu beachten, daß alle in den letzten drei Jahren gewährten "de-minimis"-Beihilfen 100.000,-- EURO ab de Zeitpunkt der ersten Beihilfe nicht überschreiten. Nach wie vor können Erst- und Ersatz investitionen, Betriebsmittelkredite und Avale verbürgt werden. Wir werden unsere Antragsformulare so überarbeiten, dass der Kreditnehmer bei Antragstellung eine Erklärung über evtl. bisher erhaltene "de-minimis"-Beihilfen abgeben muss.
Für die neuen Bundesländer kann zudem alternativ noch die Förderung nach den "Regionalleitlinien" - ausschliesslich benachteiligte Gebiete gemäss Fördergebietskatalog GA - in Frage kommen. Hierbei ist u.a. zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn gestellt wird, es sich um eine Erstinvestition oder um Schaffung von Arbeitsplätzen handelt, die geförderten Investitionsgüter mind. 5 Jahre im Unternehmen verbleiben und der Investor einen Eigenbeitrag von 25%, der sich aus allen beihilfefreien Elementen zusammensetzt, zu leisten hat.
Die Förderhöchstsätze sind 50% (Gebiet A) bzw. 43% (Gebiet B).
Grundsätzlich sehen wir gegenüber den früheren Regelungen keine wesentlichen Beeinträchtigungen unserer bisherigen Fördertätigkeit. Lediglich hinsichtlich einiger weniger durch die EU von Beihilfen ausgenommener Wirtschaftszweige bzw. bei von der EU klar definierten "Unternehmen in Schwierigkeiten" sind Einschränkungen denkbar. Da bei der Umsetzung des neuen Beihilferechts immer wieder noch Fragen auftauchen werden, bitten wir Sie in jedem Falle um frühe Kontaktaufnahme zu unseren Firmenkundenbetreuern, die Ihnen immer gern behilflich sind!
Der positive Trend des ersten Halbjahres hat bis zum Jahresende erfreulicherweise angehalten: Die Mittelstandsförderung erfuhr in 1999 weiteren Aufwind. Wenn auch die Zahl der Antragseingänge leicht unter Vorjahresniveau lag, so übertrafen die zugesagten Summen -bei annähernd stabiler Zahl an Bewilligungen- die Vergleichswerte aus dem Vorjahr.

Waren bis Ende 98 Bürgschafts- und Garantieanträge über DM 90,4 Mio genehmigt, so sind es per 31.12.99 DM 113,0 Mio, mithin ein Zuwachs von 25%!
Bei den Beteiligungen ist der erreichte Stand ähnlich erfreulich: in 1999 wurden DM 14,6 Mio (nach DM 13,1 Mio im Vorjahr) bewilligt, was einem Zuwachs von 11,5% entspricht.
Wir bedanken uns bei allen Partnern
der BB/MBG für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.