altes und neues Sachsen-Anhalt
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Wen wir fördern

Konkret verbürgt die Bürgschaftsbank 80 % eines Kredites, maximal jedoch steht sie für EUR 1,0 Mio. gerade. Das erleichtert der um Kredit gebetenen Hausbank die Kreditzusage. Das Restrisiko der kreditgebenden Bank wird damit auf 20 % begrenzt. Weitere Informationen über unsere Leistungen finden Sie im Abschnitt "Unsere Leistungen".

Zielgruppe

Begleitet werden können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gem. KMU-Definition der EU), die

  • weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50,0 Mio. erzielen oder aber höchstens eine Bilanzsumme von EUR 43,0 Mio. (letztes abgeschlossenes Wirtschaftsjahr) erreichen
  • sich zu höchstens 25 % im Besitz eines Unternehmens befinden, das die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt (Ausnahme gilt für weitere Beteiligungsgesellschaften)

Bewilligung

Die Vergabe einer Bürgschaft erfolgt nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien. Bedingung für die Risikoübernahme ist, dass der Unternehmer ein aussichtsreiches Konzept besitzt. Fehlende Sicherheiten können also ersetzt werden, mangelnde Rentabilität nicht. Im Bewilligungsausschuss der Bürgschaftsbank wird das Risiko, das sonst bei der Hausbank allein liegen würde, gemeinsam bewertet und auf mehrere Schultern verteilt. Den größten Anteil trägt die öffentliche Hand: 80 % der zu vergebenden Bürgschaft sind durch Bund und Land rückverbürgt, 20 % des Bürgschaftsrisikos trägt das Institut selbst.